AGB
AGB Tanzfabrik Berlin e.V. im folgenden Tanzfabrik Berlin BÜHNE genannt
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden für alle durch die Tanzfabrik Berlin BÜHNE angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Nutzung der Dienstleistungen der Tanzfabrik Berlin BÜHNE akzeptieren Zuschauer*innen die nachfolgenden Bedingungen vollumfänglich. Für Proberaumnutzung gelten zusätzlich die Regelungen der Proberaumnutzung als Teil der Kooperationsverträge.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden für alle durch die Tanzfabrik Berlin BÜHNE angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Nutzung der Dienstleistungen der Tanzfabrik Berlin BÜHNE akzeptieren Zuschauer*innen die nachfolgenden Bedingungen vollumfänglich. Für Proberaumnutzung gelten zusätzlich die Regelungen der Proberaumnutzung als Teil der Kooperationsverträge.
2. Programm
Das gültige Programm der Tanzfabrik Berlin BÜHNE mit den Anfangszeiten ist aus den offiziellen und aktuellen Veröffentlichungen der Tanzfabrik Berlin BÜHNE ersichtlich. Änderungen im Programm bleiben vorbehalten. Der*Die Zuschauer*in ist verpflichtet, sich über Änderungen im Programm oder der Anfangszeiten vor der Veranstaltung zu informieren.
Das gültige Programm der Tanzfabrik Berlin BÜHNE mit den Anfangszeiten ist aus den offiziellen und aktuellen Veröffentlichungen der Tanzfabrik Berlin BÜHNE ersichtlich. Änderungen im Programm bleiben vorbehalten. Der*Die Zuschauer*in ist verpflichtet, sich über Änderungen im Programm oder der Anfangszeiten vor der Veranstaltung zu informieren.
3. Einlass
Der Besuch einer Veranstaltung ist grundsätzlich nur mit gültigem Ticket möglich.
Der Besuch einer Veranstaltung ist grundsätzlich nur mit gültigem Ticket möglich.
Für jede gekaufte Karte besteht nur eine Zutrittsberechtigung. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung der print@home-Karte und jede elektronische Weiterverbreitung der entsprechenden PDF-Datei ist untersagt.
Die Kasse wird in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Veranstaltung geöffnet.
Es besteht kein Anspruch auf Einlass oder Wiedereinlass nach Veranstaltungsbeginn. Bei Veranstaltungen mit Nacheinlass besteht kein Anspruch auf den gebuchten Sitzplatz. Wird den Zuschauer*innen aufgrund einer Verspätung kein Einlass gewährt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
Die Kasse wird in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Veranstaltung geöffnet.
Es besteht kein Anspruch auf Einlass oder Wiedereinlass nach Veranstaltungsbeginn. Bei Veranstaltungen mit Nacheinlass besteht kein Anspruch auf den gebuchten Sitzplatz. Wird den Zuschauer*innen aufgrund einer Verspätung kein Einlass gewährt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
4. Kartenverkauf
Der Kartenverkauf erfolgt ausschließlich über das Onlineportal pretix (hier gelten die AGBs von pretix) und über die Abendkasse. Reservierungen sind nicht möglich.
Erworbene Eintrittskarten dürfen ohne vorherige Zustimmung der Tanzfabrik Berlin BÜHNE nicht kommerziell und abweichend vom Originalpreis weiterveräußert werden. Weiterhin ist die Tanzfabrik Berlin BÜHNE berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstoßen, vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.
Der Kartenverkauf erfolgt ausschließlich über das Onlineportal pretix (hier gelten die AGBs von pretix) und über die Abendkasse. Reservierungen sind nicht möglich.
Erworbene Eintrittskarten dürfen ohne vorherige Zustimmung der Tanzfabrik Berlin BÜHNE nicht kommerziell und abweichend vom Originalpreis weiterveräußert werden. Weiterhin ist die Tanzfabrik Berlin BÜHNE berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstoßen, vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.
5. Rücknahme von Karten
Gekaufte Karten werden weder zurückgenommen noch umgetauscht. Bei Zuspätkommen oder bei Nichterscheinen zu Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises von nicht in Anspruch genommenen und somit verfallenen Eintrittskarten.
Gekaufte Karten werden weder zurückgenommen noch umgetauscht. Bei Zuspätkommen oder bei Nichterscheinen zu Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises von nicht in Anspruch genommenen und somit verfallenen Eintrittskarten.
6. Spielplanänderungen
Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Die Tanzfabrik Berlin BÜHNE behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine Vorstellung abzusagen oder durch die Aufführung eines anderen Stückes zu ersetzen sowie das Datum und die Anfangszeit einer Vorstellung zu ändern.
In diesen Fällen hat der*die Zuschauer*in Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, sofern er*sie die Vorstellung nicht besucht haben. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen 10 Tagen geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an welchem die Vorstellung gemäß dem beim Kauf der Eintrittskarte gültigen Spielplan hätte stattfinden sollen.
Ebenfalls behält sich die Tanzfabrik Berlin BÜHNE vor, die Besetzung einer Vorstellung zu ändern. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
7. Kinder und Jugendliche
Kinder dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener in den Spielstätten der Tanzfabrik Berlin BÜHNE aufhalten und nicht zur Aufsicht an das Abendpersonals übergegeben werden. Wir empfehlen für Kinder Veranstaltungen, die unter dem Label „Family Friendly“ angekündigt werden. Informationen dazu finden sich auf unserer Website im Menüpunkt Barrierefreiheit.
Kinder dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener in den Spielstätten der Tanzfabrik Berlin BÜHNE aufhalten und nicht zur Aufsicht an das Abendpersonals übergegeben werden. Wir empfehlen für Kinder Veranstaltungen, die unter dem Label „Family Friendly“ angekündigt werden. Informationen dazu finden sich auf unserer Website im Menüpunkt Barrierefreiheit.
8. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielorten der Tanzfabrik Berlin BÜHNE gefunden werden, sind beim Personal abzugeben. Fundsachen werden im Büro der Tanzfabrik Berlin BÜHNE hinterlegt.
Gegenstände aller Art, die in den Spielorten der Tanzfabrik Berlin BÜHNE gefunden werden, sind beim Personal abzugeben. Fundsachen werden im Büro der Tanzfabrik Berlin BÜHNE hinterlegt.
9. Hausordnung
Jede*r Zuschauer*in hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird. In unseren Spielstätten finden sich Awareness Guidelines, die zur Orientierung helfen. Bei manchen Veranstaltungen setzen wir Awareness Personen ein, die zu jeder Zeit angesprochen werden können. Für Zuschauer*innen gibt es auch die Möglichkeit, sich bei Diskriminierungsvorfällen anonym an unsere interne Vertrauensstelle Moving Structures unter movingstructures@tanzfabrik-berlin.de zu wenden. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot erteilt werden. In sämtlichen Räumen der Tanzfabrik Berlin BÜHNE herrscht Rauchverbot. Rettungswege und Notausgänge sind ständig freizuhalten.
Jede*r Zuschauer*in hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird. In unseren Spielstätten finden sich Awareness Guidelines, die zur Orientierung helfen. Bei manchen Veranstaltungen setzen wir Awareness Personen ein, die zu jeder Zeit angesprochen werden können. Für Zuschauer*innen gibt es auch die Möglichkeit, sich bei Diskriminierungsvorfällen anonym an unsere interne Vertrauensstelle Moving Structures unter movingstructures@tanzfabrik-berlin.de zu wenden. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot erteilt werden. In sämtlichen Räumen der Tanzfabrik Berlin BÜHNE herrscht Rauchverbot. Rettungswege und Notausgänge sind ständig freizuhalten.
10. Hausrecht
Das Hausrecht obliegt der Geschäftsführung der Tanzfabrik Berlin BÜHNE. Diese kann das Hausrecht durch Mitarbeiter*innen und Beauftragte – insbesondere durch das Abendpersonal – ausüben. Zuschauer*innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltungen stören oder andere Besucher*innen belästigen. Zuschauer*innen können aus der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Offensichtlich betrunkenen oder sonst unter Einfluss von Suchtmitteln stehenden Personen kann der Zutritt verweigert werden. Der Zutritt kann auch Zuschauer*innen verweigert werden, die gegen diese Hausordnung verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Zuschauer*innen nicht.
Das Hausrecht obliegt der Geschäftsführung der Tanzfabrik Berlin BÜHNE. Diese kann das Hausrecht durch Mitarbeiter*innen und Beauftragte – insbesondere durch das Abendpersonal – ausüben. Zuschauer*innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltungen stören oder andere Besucher*innen belästigen. Zuschauer*innen können aus der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Offensichtlich betrunkenen oder sonst unter Einfluss von Suchtmitteln stehenden Personen kann der Zutritt verweigert werden. Der Zutritt kann auch Zuschauer*innen verweigert werden, die gegen diese Hausordnung verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Zuschauer*innen nicht.
11. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind bei der Tanzfabrik Berlin BÜHNE aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können u.a. Schadenersatzansprüche auslösen. Das Personal der Tanzfabrik Berlin BÜHNE ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte ohne Haftung einzuziehen, diese bis zum Ende der Vorstellung einzubehalten und Zuschauer*innen erst wieder auszuhändigen, wenn diese der sofortigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat. Diese Zuschauer*innen können von der Vorstellung ausgeschlossen werden. Auch in diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises.
Für den Fall, dass im Rahmen von Veranstaltungen Bild- und/oder Tonaufnahmen von durch die Tanzfabrik Berlin e.V. autorisierten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Zuschauer*innen damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich und räumlich unbegrenzt analog oder digital veröffentlicht, gesendet und vervielfältigt werden dürfen. Möchte eine Person nicht abgebildet werden, ist dies vor der Aufnahme bei der fotografierenden bzw. filmenden Person anzumerken. In diesem Fall werden Fotos und Videoaufnahmen, auf denen die entsprechende Person abgebildet ist, nicht veröffentlicht.
Bild- und Tonaufnahmen sind bei der Tanzfabrik Berlin BÜHNE aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können u.a. Schadenersatzansprüche auslösen. Das Personal der Tanzfabrik Berlin BÜHNE ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte ohne Haftung einzuziehen, diese bis zum Ende der Vorstellung einzubehalten und Zuschauer*innen erst wieder auszuhändigen, wenn diese der sofortigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat. Diese Zuschauer*innen können von der Vorstellung ausgeschlossen werden. Auch in diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises.
Für den Fall, dass im Rahmen von Veranstaltungen Bild- und/oder Tonaufnahmen von durch die Tanzfabrik Berlin e.V. autorisierten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Zuschauer*innen damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich und räumlich unbegrenzt analog oder digital veröffentlicht, gesendet und vervielfältigt werden dürfen. Möchte eine Person nicht abgebildet werden, ist dies vor der Aufnahme bei der fotografierenden bzw. filmenden Person anzumerken. In diesem Fall werden Fotos und Videoaufnahmen, auf denen die entsprechende Person abgebildet ist, nicht veröffentlicht.
12. Newsletter
Auf Grundlage einer ausdrücklich erteilten Einwilligung, übersenden wir Ihnen regelmäßig unseren Newsletter für Veranstaltungen bzw. vergleichbare Informationen per E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ausreichend. Bei der Anmeldung zum Bezug unseres Newsletters für Veranstaltungen werden die von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Zudem können Sie sich jederzeit direkt auf unserer Website abmelden.
13. Haftung
Für Schäden jeder Art, die Zuschauer*innen in den Räumen der Tanzfabrik Berlin BÜHNE erleiden, haftet die Tanzfabrik Berlin BÜHNE nur im Fall der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter*innen und Hilfspersonen. Jede weitere Haftung der Tanzfabrik Berlin BÜHNE ist ausgeschlossen; insbesondere haftet die Tanzfabrik Berlin BÜHNE nicht für Folgeschäden.
Für Schäden jeder Art, die Zuschauer*innen in den Räumen der Tanzfabrik Berlin BÜHNE erleiden, haftet die Tanzfabrik Berlin BÜHNE nur im Fall der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter*innen und Hilfspersonen. Jede weitere Haftung der Tanzfabrik Berlin BÜHNE ist ausgeschlossen; insbesondere haftet die Tanzfabrik Berlin BÜHNE nicht für Folgeschäden.
14. Datenschutz
Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil dieser AGB. Mit der Nutzung der Dienstleistungen der Tanzfabrik Berlin BÜHNE erfolgt implizit eine Einwilligung zur gemäß Datenschutzerklärung vorgesehenen Datenbearbeitung.
Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil dieser AGB. Mit der Nutzung der Dienstleistungen der Tanzfabrik Berlin BÜHNE erfolgt implizit eine Einwilligung zur gemäß Datenschutzerklärung vorgesehenen Datenbearbeitung.
15. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.06.2025 in Kraft.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.06.2025 in Kraft.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtwirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtwirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.